Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich müssen künftig ermöglichen, dass ihre Bewohner vor Ort Sterbehilfe in Anspruch nehmen können.
Gemeindeparlament Zürich
Fahne Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Der Kantonsrat hat am Montag, 23. Mai 2022, der Vorlage zu einer parlamentarischen Initiative von SP, GLP und Grünen mit 92 zu 76 Stimmen knapp zugestimmt. Auch die AL unterstützte sie. Klar dagegen positionierten sich EVP, SVP und EDU. Die Fraktionen von Mitte und FDP waren gespalten und beschlossen Stimmfreigabe.

Gemäss der Vorlage wird das Gesundheitsgesetz so geändert, dass Alters- und Pflegeheime dazu verpflichtet werden, ihren Bewohnern Sterbehilfe in deren Räumlichkeiten zu ermöglichen.

Befürworter argumentierten unter anderem mit der Selbstbestimmung der Betroffenen. «Es nicht einzusehen, warum eine Person in dieser Frage vom Goodwill der Heimleitung abhängig sein soll», sagte Thomas Marthaler (SP, Zürich). Es sei belastend, wenn jemand sein vertrautes Umfeld noch einmal verlassen müsse, um Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

Begleitete Suizid eines Bewohners sei oft sehr belastend

Gegner der Vorlage hingegen wollen den Entscheid, Sterbehilfe zuzulassen oder nicht, weiterhin den Heimen überlassen. Dies sei nötig, um Mitarbeitende und Bewohnende zu schützen.

Für diese sei der begleitete Suizid eines Bewohners oft sehr belastend. Markus Schaaf (EVP, Zell) forderte «einen Schutzraum für Menschen, die nicht wollen, dass das um sie herum praktiziert wird».

Der Regierungsrat stellte sich gegen die Vorlage, wie Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) sagte. «Ich selber bin Mitglied der Sterbehilfsorganisation Exit», sagte sie. Aber sie sei dagegen, allen Alters- und Pflegeheimen per Gesetz vorzuschreiben, Sterbehilfe in ihrem Räumen zuzulassen. Dies sei auch gar nicht nötig, da eine Mehrheit der Heime diese sowieso zulassen würde.

Der Entscheid des Kantonsrats fiel nach einer Debatte, welche fast die ganze Morgensitzung lang dauerte. «Das Volk soll über diese Sache entscheiden», sagte Martin Hübscher (SVP, Wiesendangen). Die SVP werde ein Behördenreferendum gegen die Vorlage voraussichtlich unterstützten. Falls ein Referendum zustande kommt, wird eine Volksabstimmung angesetzt. Andernfalls wird der Regierungsrat ein Datum für die Inkraftsetzung festlegen.

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