Wie die Gemeinde Villmergen mitteilt, werden gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr einige Verkehrsbeschränkungen verfügt.
Die Gemeinde Villmergen im Kanton Aargau.
Die Gemeinde Villmergen im Kanton Aargau. - Nau.ch / jpix.ch
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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden Verkehrsbeschränkungen verfügt.

Für die Einfahrt Schulanlage Hof, ab der Rampe Richtung Bibliothek gilt ein Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motofahrräder (Signal 2,14), mit Zusatztext «ausgenommen Güterumschlag und öffentlicher Dienst».

An der asphaltierten Parkplatzfläche Schulanlage Mühlematten ist das Parkieren verboten (Signal 2,50), mit Zusatztext «Montag bis Freitag von 00 bis 17 Uhr, ausgenommen Schulpersonal mit Parkkarte, freies Parkieren (P) übrige Zeit».

Am Parkplatz Schulanlage Mühlematten (Höhe Schulweg bis Ende Ballfangnetz Richtung Sportanlage Badmatte) ist das Parkieren verboten (Signal 2,50), mit Zusatztext «ausgenommen Lehrpersonal mit Parkkarte».

Einsprachen können eingereicht werden

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen.

Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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