Wie die Gemeinde Hägglingen berichtet, wird die Bevölkerung gebeten, im Winter die Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Wegen zu parkieren.
Das Gemeindehaus in Hägglingen.
Das Gemeindehaus in Hägglingen. - Nau.ch / jpix.ch
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Im Hinblick auf die bevorstehenden Wintermonate werden die Motorfahrzeugbesitzer ersucht, ihre Fahrzeuge nicht entlang der öffentlichen Strassen und auf öffentlichen Plätzen zu parkieren.

Die Winterdienstarbeiten werden dadurch erheblich erschwert oder gar verunmöglicht.

Es besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseitegeschobene Schneemassen beschädigt werden.

Die Gemeinde lehnt die Haftpflicht für solche Schäden ab. Das Ablagern von Schnee oder Eis von Privatgrundstücken auf öffentlichem Grund ist untersagt.

Bepflanzung ist zurückzuschneiden

Die durch Räumungsarbeiten entstandenen Schneemaden sind von den betroffenen Grundeigentümern zu dulden respektive zu entfernen.

Störende Bäume, Sträucher und Pflanzen sind entsprechend der Strassenabstandsverordnung zurückzuschneiden.

Dadurch kann verhindert werden, dass Äste oder Sträucher, welche aufgrund der Schneelast herunterhängen, die Räumungsarbeiten behindern.

Abschliessend werden die Strassenbenützer ersucht, sich den jeweiligen Strassenverhältnissen anzupassen.

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