Ortsplanungsgesamtrevision von Schötz liegt öffentlich auf
Wie die Gemeinde Schötz angibt, liegt die Ortsplanungsgesamtrevision bis 19. März 2024 öffentlich auf. Eine Infoveranstaltung findet am 27. Februar 2024 statt.

Die öffentliche Auflage der Gesamtrevision Ortsplanung Schötz findet während 30 Tagen vom 19. Februar bis 19. März 2024 statt.
Aufgelegt werden das Bau- und Zonenreglement (BZR), der Zonenplan Siedlung und Landschaft, der Teilzonenplan Gewässerraum Siedlung und Landschaft, der Baulinienplan sowie der Verkehrs- und Erschliessungsrichtplan inklusive Fusswegrichtplan.
Die planerischen Grundlagen und Herleitungen sind in verschiedenen Beilagen dokumentiert, unter anderem im Planungsbericht, im Siedlungsleitbild und in den Quartieranalysen.
Der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission sind überzeugt, dass mit der Ortsplanungsrevision eine gute Grundlage für die zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung von Schötz geschaffen wird.
Bau- und Zonenreglemente von vormals Ohmstal und Schötz gehen zusammen
Mit der vorliegenden Gesamtrevision werden die Bau- und Zonenreglemente der vormaligen Gemeinden Ohmstal und Schötz zusammengeführt.
Die Ortsplanung muss auf die neuen übergeordneten Rahmenbedingungen abgestimmt werden.
Schwerpunkte sind die Siedlungsentwicklung nach innen (eidgenössisches Raumplanungsgesetz), die Anpassung an das neue kantonale Baugesetz (Gebäudehöhen und Überbauungsziffer; Planung- und Baugesetz), die Gestaltung der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde Schötz und die Umsetzung der Zielsetzungen im Siedlungsleitbild.
Eine neue Zone für diverse Quartiere
Mit der vorliegenden Gesamtrevision sind in Schötz keine Einzonungen unbebauter Gebiete vorgesehen. Es werden jedoch zwei Einzonungen von bebauten Flächen vorgenommen.
Diverse Quartiere werden in eine neue Zone zugewiesen. In der Regel wird in Zukunft mehr möglich sein – in einem vertretbaren Mass. Dies im Sinne der Innenentwicklung.
Dachgeschosse können in Zukunft voll ausgenutzt werden
Nach wie vor ist der Gemeinde Schötz das Bauen mit Qualität wichtig. Die Ausnützungsziffer wird durch eine Überbauungsziffer ersetzt.
Somit können in Zukunft die Dachgeschosse voll ausgenutzt werden. Die maximalen Gebäudehöhen und die Grenzabstände werden pro Zone klar ausgewiesen.
Grösstenteils werden die alten Gestaltungspläne aufgehoben. Die Gewässerräume wurden nach einem standardisierten Vorgehen ausgeschieden.
Es gibt dabei keinen wirklichen Handlungsspielraum.
Ortsplanungskommission und Rechtsmittel
In der Ortsplanungskommission wirkten bisher mit: Guido Iten, Gemeinderat Ressort Bau und Infrastruktur (Vorsitz), Tamara Vogel (Protokoll, bis Sommer 2023), Reto Helfenstein (Protokoll, ab Herbst 2023), Roger Frey, Beat Lichtsteiner, Thomas Muri und Elmar Häfliger. Die Leitung der Gesamtrevision erfolgt durch die Firma Burkhalter Derungs AG mit Ortsplaner Markus Burkhalter und Lukas Fischer.
Meinungsäusserungen zum Verkehrs- und Erschliessungsrichtplan sowie öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Schötz, «Ortsplanungsrevision», zu Händen Herr Guido Iten, einzureichen.
Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Öffentliche Info-Veranstaltung am 27. Februar
Am 27. Februar 2024 findet um 19.30 Uhr im Saal des Gasthauses St. Mauritz eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Dabei werden die wichtigsten Punkte der Revision vorgestellt.
Sämtliche Unterlagen zur Ortsplanungsrevision liegen während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung im ersten Stock auf.
Beratungstermine bei der Gemeindeverwaltung erhältlich
Alle Unterlagen sind ab 17. Februar auch auf der Gemeindewebseite ersichtlich.
Am 29. Februar von 8 bis 12 Uhr, am 4. März von 17 bis 21 Uhr und am 8. März von 8 bis 12 Uhr stellen sich die Gemeindebehörde und der Ortsplaner zur Verfügung, um offene Fragen zum Ortsplanungsverfahren und zu den veröffentlichten Unterlagen zu beantworten.
Der Termin muss bei der Gemeindeverwaltung vorgängig telefonisch oder per E-Mail reserviert werden.
Es wird auch auf den Flyer verwiesen, welcher im Februar-Kiebitz beiliegt.