Wie die Gemeinde Jonschwil mitteilt, ersucht sie Strassenanstösser, ihre Pflanzen und Sträucher bis spätestens 27. Juni 2022 zurückzuschneiden.
Einfahrtstrasse Richtung der Gemeinde Jonschwil.
Einfahrtstrasse Richtung der Gemeinde Jonschwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Äste von Bäumen und Sträuchern beeinträchtigen die Sicht, gefährden die Verkehrssicherheit und behindern die ordentlichen Unterhaltsarbeiten an Strassen und Trottoirs.

Grundeigentümer in Jonschwil sind verantwortlich, dass der Bestand von Strassen und die Sicherheit ihrer Benützer nicht beeinträchtigt werden. Unzulässig sind insbesondere Beeinträchtigungen durch Bauten und Anlagen, Pflanzen und Einfriedungen.

Bäume und Wälder müssen einen Abstand von 2,5 Meter an Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse einhalten. Für Lebhäge, Zierbäume und Sträucher gilt ein Mindestabstand von 60 Zentimeter. Sind sie mehr als 1,8 Meter hoch, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden.

Für Einfriedungen von 0,45 Meter bis 1,2 Meter Höhe gilt ein seitlicher Abstand zur Strasse von 90 Zentimeter; über 1,2 Meter Höhe müssen sie ebenfalls um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden.

Die Höhe des Lichtraums für befahrene Strassen beträgt 4,5 Meter

Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strassen ragen. Ohne besondere Vorschriften beträgt die Höhe des Lichtraums 4,5 Meter über Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind, und 2,5 Meter über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind.

Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, namentlich auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und hohe Einfriedungen, welche die Übersicht der Strasse beeinträchtigen, verboten.

Die Grundeigentümer werden ersucht, überragende und sichtbehindernde Äste und Sträucher et cetera bis spätestens 27. Juni 2022 auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Ende Juni 2022 wird das Bauamt eine Kontrolle vornehmen und säumige Grundeigentümer auffordern, die Pflanzen innert kurzer Frist zurückzuschneiden.

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