Wie die Gemeinde Amlikon-Bissegg angibt, besteht für bestehende Bewirtschaftungsverträge für Hochstammobstbäume eine Meldepflicht.
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Bäume ragen in den Himmel. - dpa
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Wiederum möchte die Gemeinde die Einwohner auf die Möglichkeit der Bewirtschaftungsverträge für Hochstammobstbäume und der damit verbundenen Beitragszahlungen im Rahmen des Natur- und Heimatschutzgesetzes hinweisen.

Vertragsvorlagen können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Einwohnerdienste Amlikon-Bissegg weisen darauf hin, dass für bestehende Verträge eine Meldepflicht besteht. Eine Meldepflicht besteht auch für Änderungen, welche diese Verträge betreffen und insbesondere für solche Änderungen, welche für die Bemessung der Beiträge massgebend sind (Artikel vier der Bewirtschaftungsverträge).

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