Berufsvorbereitungsjahr / Vorkurs Integration

Die Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG) hält fest, dass die Gemeinden die Kosten für die Berufsvorbereitungsjahre übernehmen müssen

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Tiefes Einkommen schlägt sich auf die Lebensqualität nieder, besonders in der Pandemie. - Keystone

Die Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG) hält fest, dass die Gemeinden die Kosten für die Berufsvorbereitungsjahre übernehmen müssen. Abgezogen werden die Kostenanteile, die durch die Eltern zu leisten sind. Diese Leistungen werden erbracht für Jugendliche die im Rahmen des Familiennachzugs zuziehen, die obligatorische Schulzeit im Heimatland abgeschlossen haben über für den Start einer Berufslehre noch Lücken in der Bildung und unserer Sprache haben. Vorher wird ein Vorkurs in Integration angeboten, der den Einstieg in das Berufsvorbereitungsjahr ermöglicht. Mit diesen beiden Vorbereitungskursen soll die Chance für einen gelingenden Start in die Berufswelt verbessert werden. Der Gemeinderat hat in Ergänzung zur Schulpflege auf Aufteilung der finanziellen Verpflichtung beider Gemeinden geregelt. Bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres wird demnach die Schulgemeinde und anschliessend bis zum 21. Lebensjahr die politische Gemeinde finanziell zuständig sein. Die Kosten belaufen sich auf CHF 10'000.00 für den einjährigen Vorkurs zum Erreichen des Sprachniveaus A2 und dann CHF 13'000.00 für das Berufsvorbereitungsjahr Integration.

 

 

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