Wie die Gemeinde Zell ZH mitteilt, ist für die aus der evangelisch-reformierten Kirchenpflege zurücktretende Anneliese Luder Roos ein Nachfolger zu wählen.
Die reformierte Kirche Zell in der Gemeinde Zell ZH.
Die reformierte Kirche Zell in der Gemeinde Zell ZH. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Für die aus der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Zell zurücktretende Luder Roos Anneliese ist ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 bis 2026 zu wählen.

Sofern eine Urnenwahl durchgeführt werden muss, findet der erste Wahlgang am Sonntag, 18. Juni 2023, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 3. September 2023 statt.

Die Durchführung dieser Wahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR).

Voraussetzungen für die Wahlnominierungen

Wahlvorschläge sind dem Gemeinderat Zell bis spätestens 6. März 2023 einzureichen.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Personen unterzeichnet sein, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Zell haben, der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, das 16. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder über eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.

Voraussetzungen für die Unterzeichner

Die Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Name, Vorname, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu.

Für jede vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse sowie die Parteizugehörigkeit anzugeben.

Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist.

Die Person wird vom Gemeinderat in stiller Wahl gewählt

Wählbar sind alle stimmberechtigten Mitglieder der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die das 18. Altersjahr vollendet haben und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Zell haben.

Wahlvorschläge können mit einer kurzen Bezeichnung versehen werden.

Die vorgeschlagene Person wird vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn die Zahl der Wahlvorschläge die Zahl der zu besetzenden Stellen nach Ablauf der zweiten Vorschlagsfrist von sieben Tagen nicht übersteigt und die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt (Paragraf 54a GPR).

Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei erhältlich.

Ein Stimmrechtsrekurs muss schriftlich übermittelt werden

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Zell (ZH)