Wie die Gemeinde Grächen mitteilt, ist jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, steuerpflichtig. Die Hundesteuer für 2023 ist bis 31. März 2023 zu bezahlen.
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In der Schweiz wird auf jeden Hund ab einem bestimmten Alter eine Hundesteuer erhoben. - Pexels
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Die Erhebung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde. Der Steuerbetrag wird durch die Gemeinde bestimmt.

Die Hundehalter erhalten im Januar 2023 die Rechnung, welche bis 31. März 2023 zu bezahlen ist.

Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass Hundebesitzer verpflichtet sind, ihren Hund bei der Datenbank Amicus anzumelden und die Gemeinde zu informieren.

Die Hundesteuer 2023 beträgt 250 Franken

Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist und dessen Besitzer seinen Wohnsitz in Grächen hat oder sich länger als drei Monate in Grächen aufhält, muss Hundesteuern bezahlen.

Die Steuer beträgt für das Jahr 2023 250 Franken.

Die Hundesteuer wird für das ganze Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.

Bescheinigung über Haftpflichtversicherung und Kurs vorlegen

Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen und die entsprechende Bescheinigung der Gemeinde vorweisen.

Für Steuerermässigungen müssen die Kursbestätigungen der Gemeinde per Post oder per Mail vorgelegt werden.

Gemäss dem angepassten Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (AGTSchG) vom 1. Januar 2020 sind sämtliche Ersthundehalter, die nach dem 1. Januar 2020 einen Hund erworben haben, verpflichtet, bei einem zugelassenen Ausbilder einen Kurs gemäss Verordnung über die Ausbildung von neuen Hundehaltern (TSchV) zu absolvieren.

Die Kursbestätigung ist bei der Gemeinde abzugeben.

Todesfälle und Halterwechsel müssen sofort gemeldet werden

Die Hundehalter sind verpflichtet, die Daten bei der eidgenössischen Heimtierdatenbank Amicus aktuell zu halten.

Eventuelle Adressänderungen, Todesfälle oder Halterwechsel sind unverzüglich auch bei der Gemeinde zu melden.

Es ist Pflicht des Hundehalters sicherzustellen, dass die Gemeinde Grächen jeweils im Besitz der aktuellen Unterlagen ist.

Zu den Unterlagen gehören ein Identifikationsdokument (Hundeausweis oder Bescheinigung des elektronischen Chips), ein Versicherungsnachweis, eine Bestätigung des Ersthundehalterkurses sowie Kursbestätigungen für Steuerermässigungen (falls vorhanden).

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