Sofortige Erstellung der Strassen-Unterführung Winterthurerstrasse als Ersatz für den Bahnübergang
Einzelinitiative 549/2019 von Werner Kessler, Gschwaderstrasse 71, 8610 Uster, und Hans Temperli, Gschwaderstrasse 48, 8610 Uster.

Initiativtext
Die zuständigen politischen Organe der Stadt Uster setzen sich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden politischen, demokratischen und rechtlichen Mitteln für die Erstellung einer Unterführung Winterthurerstrasse mit zwei Fahrbahnen für den Autoverkehr und beidseits baulich abgetrennten Velo- und Fusswegen als Ersatz für den Bahnübergang ein.
Die Stadt trifft alle nötigen Massnahmen, damit die Bauarbeiten spätestens zwei Jahre nach Annahme der Einzelinitiative begonnen werden können.
Begründung
Die Ustermer Stimmberechtigten haben vor sechs Jahren, am 25. November 2012, der Volksinitiative für eine Unterführung anstelle des heutigen Niveauüberganges mit 5405 Ja (59.88 %) gegen 3622 Nein klar zugestimmt.
Trotz dieses deutlichen Volkswillens ist seither an der Winterthurerstrasse nichts geschehen. Am 9. Juli 2014 hat der Zürcher Regierungsrat der Stadt Uster sogar verboten, die von der Stadt Uster in verdankenswerter Weise begonnene Planung für die Unterführung Winterthurerstrasse weiterzuführen und allenfalls eine Erstellung auf eigene Kosten zu verwirklichen.
Die Begründung des Regierungsratsbeschlusses Nr. 795 vom 9. Juli 2014 lautete:
«Die beim Bahnübergang der Winterthurerstrasse bestehende Stauproblematik wird durch Uster West behoben. Die Unterführung der Winterthurerstrasse steht somit in direkter Konkurrenz zum Projekt Uster West, solange es sich bei beiden Strassen um Kantonsstrassen handelt. Dass der Kanton beide Vorhaben umsetzt, ist somit undenkbar. Für eine Unterführung der Winterthurerstrasse besteht daher derzeit kein öffentliches kantonales Interesse. Dasselbe gilt auch für die Aufnahme von Projektierungsarbeiten durch die Stadt Uster. Auf der Grundlage des Vorprojekts wären als Nächstes förmliche Schritte nach dem im Strassengesetz vorgesehenen Projektierungsverfahren einzuleiten (§§ 12 ff. StrG) und Verhandlungen mit Grundeigentümerinnen und -eigentümern aufzunehmen.
Solche Schritte stünden in einem offenen Widerspruch zum Auftrag aus dem kantonalen Richtplan und der Kreditbewilligung des Kantonsrates, unabhängig davon, ob sie vom Kanton selber oder von der Stadt Uster mit seiner Ermächtigung vorgenommen werden.
Die kantonalen Interessen wären bei einer Übertragung der Zuständigkeit an die Stadt Uster nicht gewahrt, was nach § 53 Abs. 2 StrG aber Voraussetzung dafür ist. Das Gesuch des Stadtrats Uster ist daher abzuweisen.
Auf Antrag des damaligen Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker (SVP) beschloss der Regierungsrat:
«Das Gesuch des Stadtrats Uster vom 5. Juni 2014 zur Übertragung der Zuständigkeit für die Projektierung einer Unterführung der Winterthurerstrasse gemäss § 53 des Strassengesetzes wird abgewiesen.»
Mit der Verdichtung des S-Bahn-Fahrplanes werden die Probleme an der Winterthurerstrasse nochmals verschärft werden: Die Barrierenschliesszeiten sind seit dem Ausbau der SBB-Glatttallinie auf Doppelspur (1985) und mit der Einführung der S-Bahn (1990) spürbar verlängert worden.
In Uster existiert lediglich eine niveaufreie Bahnquerung, diejenige an der Dammstrasse. Dies ist seit jeher ungenügend, weil diese nur eine lichte Höhe von 3.25 Metern aufweist. Sogar die Feuerwehr musste deswegen Spezialfahrzeuge anschaffen!
Die wichtigsten Gründe für eine Strassenunterführung Winterthurerstrasse sind:
Die Winterthurerstrasse ist eine traditionelle Einfahrtsstrasse nach Uster
Eine Unterführung an der Winterthurerstrasse ist topografisch problemlos machbar (geringe Eingriffe)
Die Wohnbauten Winterthurerstrasse/Ackerstrasse mussten bei deren Bau auf Geheiss des Ustermer Stadtrates (mit hohen Kosten für die Liegenschaftenbesitzer) so dimensioniert und fundiert werden, dass eine Unterführung Winterthurerstrasse baulich möglich bleibt.
Die Unterführung Winterthurerstrasse ist eine kostengünstige Sanierung des Bahnüberganges.
Mit der Unterführung Winterthurerstrasse wird nicht mehr Verkehr als heute in die Stadt Uster geleitet
Es wird kein Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung (Glatten-/Werriker-/Brandschänkiriet) unwiederbringlich zerstört.
Mit dem Urteil des Baurekursgerichtes des Kantons Zürich vom 18. September 2018 ist es unwahrscheinlich, dass die Strasse «Uster West» je gebaut werden kann resp. wird. Selbst Regierungsrat Ernst Stocker hat in der Wahl-Sendung des Fernsehsenders TeleZüri vom cc. Februar 2019 auf die Frage eines Zuhörers unumwunden bekanntgegeben, dass die Strasse «Uster West mehr oder weniger gestorben sei».
Somit sind die Gründe des Regierungsrates vom 9.Juli 20114 mit dem Verbot an die Stadt Uster, die Planung an der Unterführung Winterthurerstrasse weiter zu planen, hinfällig. Es ist eine Neubeurteilung vorzunehmen. Und eine solche ist klar: Der Niveauübergang Winterthurerstrasse ist durch eine Unterführung zu ersetzen.
Die Einzelinitiative bedarf zur weiteren Behandlung der vorläufigen Unterstützung von mindestens 12 Mitgliedern des Gemeinderates (§ 155 lit. b GPR in Verbindung mit Art. 11 Abs. 3 GO und Art. 51 Abs. 1 GeschO GR).