Region Uster
Schwerzenbach informiert zum Wasserzins 2022
Wie die Gemeinde Schwerzenbach berichtet, wurde der Wasserzins 2022 rückwirkend festgesetzt.
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Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28. November 2022 den Wasserzins für das Jahr 2022 rückwirkend festgelegt.
Die Gebühren sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden. Der detaillierte Beschluss liegt während 30 Tagen in der Abteilung Präsidiales auf und kann während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster schriftlich Rekurs erhoben werden.
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