Am 26. September 2021 finden eine eidgenössische und eine Zweckverbandsabstimmung in Uster statt. Die Stimmberechtigten haben verschiedene Wahlmöglichkeiten.
Wahlurne
Eine Hand steckt einen Zettel in eine Wahlurne. (Symbolbild) - Keystone
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Am 26. September 2021 finden eine eidgenössische und eine Zweckverbandsabstimmung statt. Den Stimmberechtigten stehen verschiedene Möglichkeiten offen, ihr Stimmrecht auszuüben.

Stimmberechtigt sind Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Stadt Uster politischen Wohnsitz haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen nicht erhalten haben, können diese beim Stimmregisterführer beziehen.

Informationen zur Stimmabgabe

Die Stimmabgabe kann durch Benützung der am Abstimmungssonntag und am Samstag vor dem Abstimmungstag aufgestellten Urnen erfolgen. Die Urnenstandorte und Urnenöffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.

Nach dem Erhalt des Abstimmungsmaterials steht es den Stimmberechtigten offen, während der Schalteröffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr, Freitag 8 bis 14 Uhr) vorzeitig bei den Einwohnerdiensten ihre Stimme abzugeben. Es besteht auch die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe.

Der Stimmrechtsausweis ist in jedem Fall zu unterzeichnen.

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