Wie die Gemeinde Volketswil bekannt gibt, hat das Bundes­gericht mit dem Urteil vom 22. November 2022 gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung entschieden.
Das Gemeindezentrum von Volketswil.
Das Gemeindezentrum von Volketswil. - Nau.ch / Manuel Walser
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Ende 2022 hat das Bundes­gericht in Lausanne ein wegweisendes Urteil zugunsten der Gemeinde Volketswil gefällt.

Es ist der erfreuliche Schlussstrich unter einem Rechtsstreit, den die Eidgenössische Steuerverwaltung mit Volketswil über Jahre hinweg geführt hat.

In den Jahren 2012 bis Anfang 2014 hat die Gemeinde Volketswil ein neues Gemeindehaus für rund 35 Millionen Franken Investitionskosten gebaut.

In Zusammenarbeit mit der Beratungs- und Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG wurde entschieden, das Gemeindehaus freiwillig der Mehrwertsteuer zu unterstellen.

Die Steuerbelastung sollte optimiert werden

Ziel dieses Entscheids war, die Steuerbelastung zu optimieren. Die Räumlichkeiten im Gemeindehaus müssen als Konsequenz davon 20 Jahre lang unter Erhebung der Mehrwertsteuer vermietet werden.

Durch die freiwillige Versteuerung jedoch konnte die ­Gemeinde die für das Projekt an­gefallenen Vorsteuern von rund 2,4 Millionen Franken vollumfänglich zurückfordern und damit den Finanzbedarf für das Projekt Neubau Gemeindehaus insgesamt deutlich senken.

Steuerverwaltung interveniert überraschend

Bei einer Mehrwertsteuer-Revision im Jahre 2016 bemängelte die Eidgenössische Steuerverwaltung jedoch wider Erwarten, dass diese Rückzahlung von Vorsteuern nicht rechtens sei.

Die Gemeinde hat darauf den Vorsteuerbetrag von rund zwei Millionen Franken unter Vorbehalt zurückbezahlt – im Wissen darum, dass diese Summe mit einem Zins von vier Prozent zurückerstattet werden müsste, falls die Gemeinde dennoch Recht erhalten würde.

Gemeinde hatte den Einschätzungsentscheid angefochten

Volketswil bestritt nach diesem Schritt den Einschätzungsentscheid der Mehrwertsteuer-Revision.

In der Folge entwickelte sich ein Rechtsstreit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung, der sich über mehrere Instanzen bis Ende des letzten Jahres hingezogen hat.

Mit Unterstützung von Pricewaterhouse­Coopers brachten die Finanzverantwortlichen der Gemeinde den Fall bis vor das Bundesgericht in Lausanne.

Das Bundesgericht gab Volketswil Recht

Die Hartnäckigkeit der Verantwortlichen hat sich gelohnt. Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 22. November 2022 der Gemeinde Volketswil in allen Punkten Recht gegeben.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung muss Volketswil die Vorsteuern von rund zwei Millionen Franken zuzüglich Zinsen von rund 560'000 Franken zurückzahlen.

Damit sind auch die Anwaltskosten von 40'000 Franken mehrfach gedeckt.

Zufriedenheit beim Gemeindevorstand

Gemeindepräsident Jean-Philippe Pinto zeigt sich zufrieden: «Gemeinderat und Verwaltung sind hocherfreut über den erfolgreichen Ausgang dieses Rechtsstreits.

Der Bundesgerichtsentscheid ist auch wegweisend für andere Gemeinden, die dieses steuertechnische Vorgehen gewählt haben. Ihre Position wird dadurch gestärkt.»

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