Wie die Gemeinde Münchenbuchsee mitteilt, liegen die beschlossenen Änderungen zur Ortsplanungsrevision bis 5. Dezember 2022 öffentlich auf.
Münchenbuchsee
Die Gemeindeverwaltung von Münchenbuchsee an der Bernstrasse 8. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Stimmbevölkerung von Münchenbuchsee hat der Ortsplanungsrevision 2017+ an der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 zugestimmt.

Dem Volksentscheid vorausgegangen waren die Beschlüsse des Gemeinderats am 25. April 2022 und des Grossen Gemeinderats am 2. Juni 2022.

Der Gemeinderat von Münchenbuchsee bringt gestützt auf das Baugesetz die von den Stimmberechtigten am 25. September 2022 beschlossenen Änderungen des Gemeindebaureglements und des Schutzzonenplans zur nachträglichen öffentlichen Auflage.

Die vierte öffentliche Auflage findet vom 3. November bis 5. Dezember 2022 statt.

Die vierte öffentliche Auflage betrifft nur die Änderungen

Das Dossier der vierten ergänzenden öffentliche Auflage besteht aus dem Gemeindebaureglement mit den Änderungen, dem Änderungsplan Schutzzonenplan 1 zu 5000 sowie der Nutzungsplanung mit Erläuterungen.

Die vierte öffentliche Auflage betrifft nur die aufgelegten Änderungen.

Eine Einsprachemöglichkeit besteht in der vierte Auflage daher nur gegenüber diesen Änderungen.

Einspracheverhandlungen finden am 13. und 15. Dezember 2022 statt

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 13. und/oder am 15. Dezember 2022 statt.

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