Wie die Gemeinde Ettingen mitteilt, sind Grundeigentümer angehalten, ihre Grünhecken und Sträucher bis zur nächsten Kontrolle im August 2022 zurückzuschneiden.
Die Kirche St. Peter und Paul in der Ortschaft Ettingen.
Die Kirche St. Peter und Paul in der Ortschaft Ettingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Interesse der Verkehrssicherheit, vor allem für die Sicherheit der Fussgänger, werden, gestützt auf das Strassenreglements, alle Liegenschaftsbesitzer ersucht, ihre Grünhecken, Sträucher und Bäume entlang von Strassen, insbesondere an Kreuzungen, periodisch zu kontrollieren und dauerhaft zurückzuschneiden.

Ebenso sind Beleuchtungskandelaber, Hydranten, Verkehrsschilder und Randsteine falls nötig freizulegen. Grünhecken dürfen auf ihrer gesamten Höhe die Parzellengrenzen nicht überschreiten.

Im Neubaugebiet Kammermatten/Toggessenmatten sind Hecken entlang der Parzellengrenze so zurückzuschneiden, dass diese mindestens einen Abstand von 0,5 Meter zu den öffentlichen Fusswegen einhalten.

Der nächste Häckseldienst findet am Donnerstag, 8. September 2022, statt. Die Kontrolle des Heckenrückschnitts wird Mitte August 2022 durchgeführt. Im Namen aller Strassen- und Trottoirbenützer wird für eine prompte Erledigung allfälliger Rückschnittmassnahmen gedankt.

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