Wie die Gemeinde Geuensee meldet, sind Änderungen in der Hundehaltung gegenüber dem Jahr 2022 bis zum 20. März 2023 der Gemeindeverwaltung zu melden.
Das Gemeindehaus Geuensee.
Das Gemeindehaus Geuensee. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Meldungen von Änderungen können bis zum 20. März 2023 vorgenommen werden.

Als Grundlage für die Rechnungsstellung der Hundesteuern für das Jahr 2023 gilt das Verzeichnis über die bezogenen Hundesteuern des Jahres 2022 sowie die Daten in der AMICUS-Datenbank.

Änderungen gegenüber dem Jahr 2022 sind selbstständig in der AMICUS-Datenbank zu erfassen oder bis zum 20. März 2023 der Gemeindeverwaltung zu melden.

Für jeden Hund im Alter von über sechs Monaten hat der Halter der Einwohnergemeinde, in welcher der Hund gehalten wird, jährlich eine Steuer zu entrichten.

Hundesteuer beträgt 120 Franken

Gemäss den wegleitenden rechtlichen Grundlagen beträgt die Hundesteuer pro Kalenderjahr 120 Franken.

Für Hunde, welche erst nach dem 30. Juni das Alter von sechs Monaten erreichen, beträgt die Hundesteuer 60 Franken und für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Hundesteuer 40 Franken.

Stirbt ein Hund oder wird er getötet, ist für den Ersatzhund bis zum Ablauf des Steuerjahres keine Steuer zu entrichten.

Wird kein Ersatzhund angeschafft, hat der Halter des Hundes Anspruch auf Rückerstattung der halben Steuer, sofern der Hund vor dem 30. Juni gestorben ist oder getötet wurde.

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