Im Kanton Obwalden werden mehr Institutionen dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt, als es der Regierungsrat wollte.
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Kantonsrat Obwalden. - Keystone
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Das Parlament hat sich am Donnerstag, 27. Oktober 2022, in erster Lesung dafür ausgesprochen, nur die Kantonalbank von den neuen Transparenzregeln auszunehmen.

Zwar kennt Obwalden bereits seit 1997 ein Öffentlichkeitsprinzip.

Es regelt den Zugang Privater zu amtlichen Dokumenten, um Transparenz und Vertrauen in Tätigkeit der Verwaltung und Behörden zu fördern.

Der Kantonsrat hatte aber 2019 eine Ausweitung und Präzisierung beschlossen.

Transparenz soll auch auf die Gemeinden und den Kantonsrat ausgeweitet wird

Die Regierung legte ein neues Öffentlichkeitsgesetz vor, in dem die Transparenz auch auf die Gemeinden und den Kantonsrat ausgeweitet wird.

Kantonsrat Guido Cotter (SP) lobte das «kurze, schlanke Gesetz».

Peter Krummenacher (CVP) wies daraufhin, dass das Gesetz keine neue Kosten oder Verpflichtungen auferlege.

Es gebe den Bürgerinnen und Bürgern im Sinne eines Kochbuchs klare Vorgaben für den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Es sei ein Signal dafür, dass der Staat nichts zu verstecken habe.

Kein Anspruch auf Einsicht in sämtliche amtliche Dokumente

Landschreiberin Nicole Frunz sagte im Namen der Regierung, das neue Gesetz helfe den Mitarbeitenden der Verwaltung.

Sie betonte aber, es bestehe auch mit dem neuen Gesetz kein Anspruch auf Einsicht in sämtliche amtliche Dokumente. Es brauche immer eine Einzelfallbetrachtung.

Umstritten war im Parlament, wer denn nun dem neuen Öffentlichkeitsprinzip unterstellt sein soll.

Der Regierungsrat wollte die Kantonalbank, das Kantonsspital, das Elektrizitätswerk Obwalden, die Ausgleichskasse, die Familienausgleichskasse und die IV-Stelle Obwalden sowie die Bereiche, in denen Gemeinwesen am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen, davon ausnehmen.

Nur Kantonalbank soll vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen werden

Bei diesen Institutionen sei die Wahrscheinlichkeit einer Verweigerung der Akteneinsicht aufgrund von wirtschaftlichen Überlegungen oder privaten Interessen sehr hoch.

Würden sie aber dem neuen Gesetz unterstellt, müssten sie trotzdem jede Anfrage bearbeiten, was zu Aufwand führe, sagte die Landschreiberin.

Damit war die vorberatende Kommission nicht einverstanden. Sie wollte bloss die Kantonalbank vom Öffentlichkeitsprinzip ausnehmen.

Ihr Sprecher Alex Höchli begründete dies damit, dass die Bank ohnehin starken Regulierungen unterliege und unter Aufsicht der Finma stehe.

Vertrauensverhältnis könnte geschwächt werden

Die FDP wiederum forderte, auch das Elektrizitätswerk Obwalden (EWO), da wo es kein Monopol habe, auszunehmen, um so zu verhindern, dass das Öffentlichkeitsprinzip dafür missbraucht wird, an Informationen über das EWO zu gelangen, die dessen Marktposition schwächen können.

Der Rat sprach sich mit 31 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, nur die OKB vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen.

Die CVP/GLP-Fraktion wollte auch die Aufsichtskommissionen des Kantonsrats vom Öffentlichkeitsprinzip befreien.

Sie argumentierte, das Vertrauensverhältnis in diese Kommissionen könnte geschwächt werden, wenn Amtsstellen befürchten müssten, dass sämtliche Gespräche publik würden. Auch drohe viel Aufwand.

Selben Regeln für den Kantonsrat und die Gemeinden

Die Regierung lehnte die generelle Ausklammerung vehement ab. Sie sprach von einem gewichtigen Rückschritt gegenüber der aktuellen Regelung.

Die Kommissionen hätten nämlich ein grosses Aufgabenspektrum und seien etwa auch als normale vorberatende Kommissionen tätig.

Zudem solle für den Kantonsrat dieselben Regeln gelten wie für die Gemeinden.

Einsicht könne eingeschränkt werden

Es wäre schade, wenn man das Öffentlichkeitsprinzip bereits wieder aushöhlen würde, sagte Helen Keiser (CSP).

Bei überwiegenden öffentlichen Interessen könne ja eine Einsicht eingeschränkt werden.

Das Vertrauen des Volkes sei wichtiger als die Bedenken, sagte Thomas Michel (SVP). Der Rat folgte in diesem Falle dem Regierungsvorschlag.

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