Der Nidwaldner Regierungsrat will die Standorte der Radarstationen nicht publik machen. Er ist vom Nutzen wenig überzeugt.
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Die Stühle des Nidwaldner Regierungsrats. - Keystone
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Die Aufmerksamkeit der Lenkerinnen und Lenker sei höher, wenn diese überall und jederzeit mit Radarkontrollen rechnen müssten. Die Regierung empfiehlt dem Landrat deshalb, eine entsprechende SVP-Motion abzulehnen, wie sie am Montag, 16. Mai 2022, mitteilte.

Diese will den Regierungsrat beauftragen, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um künftig die Standorte von stationären und semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen der Nidwaldner Verkehrspolizei wöchentlich zu veröffentlichen.

Grundsätzlich ist die öffentliche Verbreitung von Warnungen über Geschwindigkeitskontrollen gemäss Bundesrecht verboten. Sie ist nur dann erlaubt, wenn die kantonale Polizeigesetzgebung dafür eine klare Grundlage enthält, so wie es beispielsweise in den Kantonen St. Gallen und Luzern der Fall ist.

Die Publikation der Radarstandorte sei nicht der Grund für den Rückgang der Unfälle

Die St. Galler Kantonspolizei habe auf eigene Nachfrage mitgeteilt, dass nicht die Publikation der Radarstandorte der Grund für den Rückgang der Unfälle sei, sondern vielmehr die Einführung des Raser-Tatbestandes per 2013, wie die Regierung schreibt.

Weiter habe die Luzerner Polizei, welche die Standorte auf ihrer Webseite veröffentlicht, zu Protokoll gegeben, dass die Klickzahlen eher gering seien und wohl nur wenig dazu beitragen dürften, dass die Kontrollerwartung der Fahrzeuglenkenden erhöht werde.

Die Regierung bezweifle, dass die Veröffentlichung einen relevanten Effekt auf die Verkehrssicherheit habe, heisst es weiter. Viel wichtiger sei es, dass durch die Thematisierung von Radarkontrollen in der Öffentlichkeit die Fahrzeuglenkenden regelmässig daran erinnert würden, dass jederzeit Kontrollen durchgeführt werden können, auch mit mobilen Messgeräten an unterschiedlichen Standorten.

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