Der Kanton Nidwalden revidiert sein Landwirtschaftsgesetz. Der Kanton will in der Zukunft nachhaltig produzierende Landwirtschaft gezielter unterstützen.
Nidwalden
Das Wappen des Kanton Nidwalden. - keystone
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Im Vordergrund steht die Leitidee, dass insbesondere eine standortangepasste und klimaschonende Landwirtschaft gefördert wird. Dabei gehe es darum, dass der Kanton in Zukunft die unternehmerische Landwirtschaft, die multifunktionale Leistungen erbringt und nachhaltig produziert, gezielter unterstützen könne, wird Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen (FDP) in einer Medienmitteilung vom Montag, 27. Juni 2022, zitiert.

Die Überprüfung der bisherigen Fördermassnahmen in der kantonalen Landwirtschaftspolitik zeigte, dass die Wirkungen vor allem im Bereich der Strukturen und Wettbewerbsfähigkeit zu gering ausfielen, heisst es weiter. So ortete die Regierung an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf für die Nidwaldner Landwirtschaft.

Mit einer Reduktion der heute teils verbreiteten Strukturdefizite könnte nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die soziale Situation von Bauernfamilien verbessert werden, schreibt der Regierungsrat.

Die Regierung definierte 16 Massnahmen

Mit einer Rolle spiele auch die Erkenntnis, dass sich der Konsum von Nahrungsmitteln zunehmend in Richtung pflanzlicher Produkte und grösserer Vielfalt verschiebe. Zudem werde eine klimaverträgliche Produktion in der Weiterentwicklung der Agrar- und Umweltpolitik einen noch höheren Stellenwert einnehmen und auch vom Markt verstärkt gefordert werden, ist die Regierung überzeugt.

Um diese Trends aufzunehmen und eine praxisnahe Förderung zu regeln, definierte die Regierung 16 Massnahmen. Diese korrespondieren mit der Stossrichtung der Agrarpolitik des Bundes, der einen Teil davon mitfinanziert, wie es heisst. Unter anderem will der Kanton besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsmethoden und tierfreundliche Produktionsformen fördern sowie Biodiversitätsförderflächen aufwerten, vernetzten und fördern.

Die Vorlage geht nun in die externe Vernehmlassung. Die Beratung im Kantonsparlament ist für Frühling 2023 vorgesehen.

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