Wie die Gemeinde Hombrechtikon mitteilt, sind jegliche Bepflanzungen so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Verkehrsbereich hineinragen.
Schulanlage Neues Dörfli in Hombrechtikon.
Schulanlage Neues Dörfli in Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss dem kantonalen Strassenverkehrsgesetz dürfen weder Äste von Bäumen noch Sträucher in das Lichtraumprofil des Strassen- und Trottoirgebietes reichen und müssen stets unter Schnitt gehalten werden.

Die Grundeigentümer werden aufgefordert, den Zustand der Sträucher, Hecken und Bäume längs der Strassen und Wege zu überprüfen und alle in das Lichtraumprofil des Strassengebietes hinausragenden Pflanzenteile bis zur Hinterkante des Gehwegabschlusses zurückzuschneiden.

Es ist auch besonders darauf zu achten, dass allfällige Strassensignale, Hydranten und Wegweiser nicht überwachsen werden.

Bei Nichtbefolgen wird der Rückschnitt auf Kosten des Eigentümers vorgenommen

Bei Nichtbefolgen der Vorschrift wird der Rückschnitt verfügt. Diese Verfügung ist kostenpflichtig und geht zu Lasten des Eigentümers.

Für Fragen steht der Strassenmeister Beat Weibel telefonisch zur Verfügung.

Details zum freizuhaltenden Lichtraumprofil sind auf der Gemeindewebseite zu finden.

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