Seit dem 13. September 2021 gilt das Schutzkonzept für die ausserschulische Nutzung von Schulanlagen in Hombrechtikon.
Allmendingen
Turnhalle (Symbolbild) - Keystone
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Die aktuellen COVID-19 Verordnungen des Bundesrates und des Regierungsrates des Kantons Zürich haben uneingeschränkte Gültigkeit. Auf Grundlage dieser Verordnungen wurde das Schutzkonzept vom 26. Juni 2021 per 13. September 2021 angepasst.

Es gelten verschiedene Schutzkonzepte für den Aussen- und Innenbereich

Die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) muss gewährleistet sein. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Schulanlagen nicht betreten. Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. Im Aussenbereich gibt es für sportliche und kulturelle Aktivitäten keine Einschränkungen.

Im Innenbereich gilt für sportliche und kulturelle Aktivitäten die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren. Für Personen ab 12 Jahren gilt in den Innenräumen eine generelle Maskenpflicht. Wer eine Aktivität plant und durchführt, muss eine verantwortliche Person bezeichnen, die für die Einhaltung der geltenden Rahmenbedingungen zuständig ist. Diese wird im Schutzkonzept aufgeführt. Das Schutzkonzept muss bei jeder Aktivität in Papierform mitgeführt werden.

Bei Aktivitäten im Aussenbereich gilt keine Maskenpflicht

Sportliche und kulturelle Aktivitäten sind draussen ohne Einschränkungen erlaubt. Im Innenbereich gilt für sportliche und kulturelle Aktivitäten die Zertifikatspflicht ab 16 Jahren. Ausgenommen sind Aktivitäten bis maximal 30 Personen, welche den Vereinen / Organisationen bekannt sind und in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig in beständigen Gruppen aktiv sind.

Für sportliche oder kulturelle Aktivitäten gilt weder eine Maskenpflicht noch Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands. In Eingangsbereichen, Sanitäranlagen und Garderoben (wo keine Aktivitäten ausgeübt werden) besteht Maskenpflicht. Leitungspersonen im Schwimmunterricht müssen ohne Zertifikat ausserhalb des Beckens eine Maske tragen.

Der Mindestabstand muss eingehalten werden

Die Kontaktdaten müssen erhoben werden, sofern der erforderliche Mindestabstand ohne Schutzmassnahmen während 15 Minuten überschritten wird. Die betroffenen Personen müssen über die Verantwortlichen informiert werden, dass über das Sammeln der Kontaktdaten sowie mit dem Verzicht auf Distanzmassnahmen grundsätzlich ein Infektionsrisiko besteht. Wo keine Lüftungsanlagen vorhanden sind, sind die Räumlichkeiten durch die Nutzenden vor und nach dem Training/der Veranstaltung gründlich zu lüften (15 Minuten).

Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikatsbeschränkung ist in Innenräumen möglich

Veranstaltungen dürfen mit maximal 30 Personen durchgeführt werden. Es handelt sich um eine Veranstaltung des Vereins oder einer anderen beständigen Gruppe, deren Mitglieder der Organisation bekannt sind. Für religiöse Feiern, Bestattungen, Veranstaltungen im Rahmen der üblichen Tätigkeit und der Dienstleistungen von Behörden sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung und Selbsthilfegruppen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen.

Die Pflicht zum Tragen einer Maske richtet sich nach der «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» (Stand 13. September 2021). Zudem muss der erforderliche Abstand nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Es besteht ein Konsumationsverbot. Die Räumlichkeit darf höchstens zu 2/3 ihrer Kapazität besetzt werden. Die Durchführung von Veranstaltungen, an welchen die Besucherinnen und Besucher tanzen, ist verboten.

Im Freien darf die Kapazität der Besucheranzahl nicht ausgeschöpft werden

An Veranstaltungen im Freien dürfen maximal 1000 Personen mit Sitzpflicht teilnehmen, ohne Sitzpflicht maximal 500. Maximal 2/3 der Kapazität dürfen besetzt werden. Die Durchführung von Veranstaltungen, an welchen die Besucherinnen und Besucher tanzen, ist verboten.

Eine Beschränkung des Zutritts muss in einem Schutzkonzept festgelegt werden

Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen ab 16 Jahren mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Die Kontrolle des Zertifikats liegt allein in der Verantwortung der Organisation. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.

Bei der Nutzung der Garderoben und Sanitäranlagen gelten besondere Vorschriften

Die Garderoben und die Duschen können uneingeschränkt benutzt werden. Dabei müssen die Abstandsvorgaben eingehalten werden. Es gilt Maskenpflicht. Nach dem Sport-/ Seh wimmtrainina wird empfohlen, möglichst zuhause zu duschen.

Die Nutzenden dürfen erst pünktlich auf die Trainingszeiten die Gesamtanlage betreten. Das Training endet 10 Minuten vor der reservierten Zeit, damit keine Begegnungen mit der nachfolgenden Trainingsgruppe entstehen. Die Hauswartung organisiert die Reinigung der Schulanlage im Rahmen der Vorgaben des Bundes. Für die Reinigung und Desinfektion der Trainings-, Turn- und Spielgeräte sind die Nutzenden selbst verantwortlich. Dazu gehören auch die Aussen-Trainings- und Spielgeräte.

Die Veranstalter unterliegen der Informationspflicht

Weiterhin sind Schutzkonzepte für Aktivitäten notwendig. Die bestehenden Schutzkonzepte müssen laufend entsprechend angepasst und unterschrieben der Gemeinde Hombrechtikon, Abteilung Hochbau und Liegenschaften, eingereicht werden. Das Schutzkonzept muss zu jedem Training/bei jeder Aktivität in Papierform mitgeführt und auf Verlangen vorgewiesen werden. Es können Kontrollen erfolgen.

Es ist Aufgabe der Vereine, Gruppierungen und Organisatoren sicherzustellen, dass alle Trainerinnen und Trainer oder Kursverantwortliche Sportlerinnen und Sportler oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer Eltern/Erziehungsberechtigte (für Nachwuchstrainings) detailliert über das Schutzkonzept ihrer jeweiligen Aktivität und das Schutzkonzept der Schulanlagen der Gemeinde Hombrechtikon informiert sind, die geltenden Schutzmassnahmen kennen und strikt einhalten.

An die festgelegten Vorschriften müssen sich alle Beteiligten halten

Die Gemeinde Hombrechtikon wird auf Missstände hinweisen und ist berechtigt, Personen von der Anlage zu weisen. Bei Verstössen gegen die in den Konzepten festgelegten Schutzmassnahmen kann die Bewilligung für die Schulanlage per sofort entzogen werden.

Die Hauswartung ist für die Einhaltung der in diesem Schutzkonzept aufgeführten Massnahmen zuständig. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Verantwortung bezüglich Umsetzung und Einhaltung des Schutzkonzepts der jeweiligen Aktivität obliegt den Vereinen, Gruppierungen und Organisatoren. Alle Beteiligten haben sich zu jeder Zeit an die vom Bundesrat und vom BAG festgelegten Vorschriften zu halten.

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