Wie die Gemeinde La Punt-Chamues-ch mitteilt, wird das Betreten und Befahren der Wald- und Wildschonzonen vom 20. Dezember 2022 bis zum 30. April 2023 verboten.
Hinweisschild - betreten verboten. (Symbolbild)
Hinweisschild - betreten verboten. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold
Ad

Der Gemeindevorstand mach darauf aufmerksam, dass aufgrund der durch die Gemeindeversammlung beschlossenen Ortsplanungsrevision in den ausge schiedenen Wald- und Wildschonzonen jede Art der Sportausubung, insbeson dere das Variantenskifahren, das Schneeschuhlaufen sowiejedes Betreten und Befahren abseits der markierten Wege, untersagt ist.

Das Verbot gilt vom 20. Dezember 2022 bis zum 30. April 2023.

Dies betrifft die Gebiete God Fainchs, God Chamaduoir, God Pschaidas, God Arvins und God Drosa.

Die Wintersportler werden dringend ersucht, diese Regelung zu respektieren. Zuwiderhandlungen werden im Sinne von Artikel 92 BauG mit Busse bestraft.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

La Punt-Chamues-ch