Der Stadtrat hat beschlossen, die Mieten der städtischen Liegenschaften an den reduzierten Referenzzinssatz anzupassen.
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Im zweiten Quartal sind die Marktwerte leicht angestiegen. (Symbolbild) - Der Bundesrat

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat kürzlich den Referenzzinssatz auf 1.25 % reduziert. Der Stadtrat hat eine entsprechende Mietzinsanpassung für die städtischen Liegenschaften per 1. August 2020 verabschiedet.

Die Stadt senkt damit von sich aus und generell die Mietzinse. Alle Mieterinnen und Mieter von städtischen Liegenschaften werden bis spätestens Ende April 2020 schriftlich informiert.

Ausgenommen von der Mietzinsreduktion sind besondere Fälle, insbesondere Mietverhältnisse mit ungenügendem Ertrag bzw. schon heute zu tiefen Mieten.

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