St. Gallen: Härtefall-Programm zurück an Kommission
Der St. Galler Kantonsrat hat die Verlängerung des Corona-Härtefallprogramms zur Klärung strittiger Punkte an die vorberatende Kommission zurückgewiesen.

Der St. Galler Kantonsrat hat die Verlängerung des Corona-Härtefallprogramms auf 2022 an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Mehrere strittige Punkte müssen geklärt werden, etwa die Beiträge für Dezember 2021 oder die Unterstützung für Seilbahnunternehmen.
Der Rat beschloss am Dienstag, 19. April 2022, mit 108 zu 0 Stimmen (bei sieben Enthaltungen) die Rückweisung der Vorlage an die Kommission. Mit dem Corona-Härtefallprogramm können besonders betroffene Branchen, aber auch Publikumsanlässe auch im laufenden Jahr weiter unterstützt werden.
Die Fraktionen von SP und SVP wollen Firmen auch für Dezember 2021 für ihre Einbussen wegen Corona entschädigen. Die Vorlage der Regierung sieht hingegen nur Härtefall-Zahlungen für das erste Quartal 2022 vor. Der Kanton solle die grosszügigere Lösung des Bundes übernehmen, forderten die beiden Fraktionen.
Bei der Unterstützung für Seilbahnunternehmen möchte die SVP die Kostenbeteiligung der Gemeinden von 40 Prozent streichen. Es gehe darum, zu einer einheitlichen Lösung in der Ostschweiz beizutragen und eine Schlechterstellung der St. Galler Betriebe zu verhindern, schrieb die Fraktion.
Nun muss die vorberatende Kommission die strittigen Punkte nochmals beraten und klären. Der Kantonsrat wird die Vorlage in der Junisession beraten.