Wie die Gemeinde Spiez mitteilt, bringt der Gemeinderat die Festlegung Gewässerräume in der baurechtlichen Grundordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Das Gemeindehaus in Spiez.
Das Gemeindehaus in Spiez. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat Spiez bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Festlegung Gewässerräume in der baurechtlichen Grundordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zur Festlegung Gewässerräume in der baurechtlichen Grundordnung liegen vom 6. Oktober bis und mit 14. November 2022 in der Abteilung Bau in der Sonnenfelsstrasse 4 in Spiez zur Einsichtnahme auf.

Die Geschäftsunterlagen können während der Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Spiez eingesehen werden. Zudem sind diese auf Gemeindewebseite in der Rubrik «Aktuelles» aufgeschaltet.

Informationsveranstaltung und Sprechstunden

Die Planungsbehörde führt am 19. Oktober 2022 um 19 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung im Podium, Sonnenfelsstrasse 1, auf Voranmeldung durch.

Die Anmeldefrist ist der 13. Oktober 2022. Die Informationen zur Anmeldung können ebenfalls der Gemeindewebseite entnommen werden.

Zudem werden am 28. Oktober, 1. und 11. November 2022 jeweils von 13.30 bis 16.30 Uhr Sprechstunden im Gemeinderatssaal (Sonnenfelsstrasse 4) angeboten, an welchen die Planungsbehörde für Fragen zur Verfügung steht.

Anmeldungen können jeweils bis am Vortag um 16 Uhr gemacht werden. Die Informationen zur Anmeldung können ebenfalls auf der Gemeindewebseite gefunden werden.

Einwendungen sind schriftlich einzureichen

Das Mitwirkungsverfahren erfolgt in Anwendung von Artikels 58 Absatz 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 unter Hinweis darauf, dass innert der Auflagefrist Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden können.

Allfällige Eingaben sind schriftlich an die Abteilung Bau zu richten. Einsprachen können erst bei der öffentlichen Planauflage und nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens eingereicht werden.

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