Wie die Gemeinde Reutigen berichtet, gilt ab Montag, 13. September 2021, in Innenräumen eine Corona-Zertifikatspflicht.
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Die Covid-Zertifikat-App des Bundes. - Keystone
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Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. September entschieden.

Der Bundesrat hat entschieden, die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren auszuweiten. So soll eine Überlastung der Spitäler verhindert werden. Bis sich diese Massnahme auf die Situation in den Spitälern auswirkt, dauert es zwei bis drei Wochen.

Ausgedehnte Zertifikatspflicht gilt bis 24. Januar 2022

Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.

Was dies in Bezug auf die Gemeinde Reutigen bedeutet, wird untenstehend kurz erläutert.

So sind Vereine davon betroffen

Bei öffentlichen Anlässen im Innenbereich (Konzerte, Sportveranstaltungen usw.) gilt die Zertifikatspflicht.

Ausgenommen sind Veranstaltungen bis 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und das Treffen (Sporttraining, Musikproben) in von der Öffentlichkeit abgetrennten Räumen durchgeführt wird.

Die Trainings und Übungsabende der einzelnen Vereine können also wie gehabt und unter Einhaltung der gängigen Schutzmassnahmen (Abstands- und Hygienevorschriften) in den Räumlichkeiten der Gemeinde Reutigen stattfinden.

Das bedeutet die ausgedehnte Zertifikatspflicht für die anderen Bereiche

Für die Bibliothek Reutigen gilt ebenfalls die Zertifikatspflicht. Die Bibliotheksmitarbeiter sind angewiesen, bei jeder Person ab 16 Jahren das Zertifikat inkl. einem amtlichen Ausweis zu überprüfen.

Für Innenräume von Restaurants, Bars und Hotels gilt ab dem 13. September 2021 die Zertifikatspflicht. Die Aussenräume (Terrassen) sind auch ohne Zertifikat zugänglich.

Die Zertifikatspflicht gilt ausserdem für Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetriebe, wie Theater, Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Museen, Zoos, etc. Ebenso gilt sie bei Veranstaltungen im Innenbereich (Konzerte, Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe, Privatanlässe wie Hochzeiten ausserhalb von Privaträumen).

Hier gilt die Zertifikatspflicht nicht

Die ausgedehnte Zertifikatspflicht gilt nicht für den öffentlichen Verkehr, Detailhandel, Transitbereich von Flughäfen, für private Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten bis 30 Personen, bei religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung bis max. 50 Personen, bei Treffen von Parlamenten und Gemeindeversammlungen sowie für Dienstleistungen von Behörden und personenbezogene Dienstleistungen (Coiffeur, therapeutische Angebote).

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