Wie die Gemeinde Rothenfluh informiert, verschickt die Gemeindeverwaltung Ende Februar 2023 die Gebührenrechnungen an die Hundehalter.
«Zur Wacht» beim Dorfplatz in Rothenfluh.
«Zur Wacht» beim Dorfplatz in Rothenfluh. - Nau.ch / Werner Rolli
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Hundehaltende, deren Hunde seit dem vergangenen Jahr nicht mehr gehalten, werden (weggegeben oder verstorben) und dies noch nicht auf der Gemeindeverwaltung gemeldet haben, werden ersucht, dies bis zum 15. Februar 2023 nachzuholen.

Damit kann das Ausstellen ungerechtfertigter Rechnungen verhindert werden.

Ebenso sind neu gehaltene Hunde innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Dazu sind das Hundebüchlein und der Nachweis der Haftpflichtversicherung als Hundehalter mitzubringen.

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