Läufelfingen: Ersatzwahl in die Sozialhilfebehörde
Wie die Gemeinde Läufelfingen angibt, findet eine Ersatzwahl in die Sozialhilfebehörde statt. Anzeige im Mitteilungsblatt ist bis 11. Dezember 2022 erwünscht.

Infolge Rücktritt einer Mitarbeitenden per 31. Januar 2023 findet eine Ersatzwahl in die Sozialhilfebehörde für die restliche Amtsperiode bis 31. Dezember 2024 statt.
In die Sozialhilfebehörde sind alle volljährigen Personen mit Schweizer Bürgerrecht und Wohnsitz in Läufelfingen wählbar.
Die Nachwahl findet beim Urnengang vom 12. Februar 2023 statt.
Platz für eine Anzeige im Mitteilungsblatt zur Verfügung gestellt
Allen Personen, welche für die Übernahme dieses Amtes kandidieren möchten, stellt die Gemeinde im Mitteilungsblatt vom 23. Dezember 2022 kostenlos den Platz für eine Anzeige zur Verfügung.
Die Gestaltung der Anzeige ist Sache der Kandidierenden.
Die Anzeige muss spätestens bis Redaktionsschluss am 15. Dezember 2022 auf der Gemeindeverwaltung eintreffen, idealerweise per E-Mail als Word-Dokument oder PDF an die Mailadresse der Gemeinde, welche sich auf der Webseite der Gemeinde Läufelfingen befindet.