Der Kanton Schwyz muss bei Sanierung der Strasse zwischen Wangen und Tuggen über die Bücher. Das Verwaltungsgericht hat Beschwerden von Verbänden gutgeheissen.
Einfahrtsstrasse Richtung der Gemeinde Tuggen.
Einfahrtsstrasse Richtung der Gemeinde Tuggen. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Beschwerder sahen den Wildtierkorridor gefährdet und bemängelten die Höhe von Haltekanten.

Der Regierungsrat hatte das 20,5 Millionen Franken teure Projekt im vergangenen April 2022 genehmigt.

Zwischen Holeneich und Lägeten soll die über 60 Jahre alte Strasse auf einer Länge von zwei Kilometern vollständig ersetzt und auf sieben Meter verbreitert werden. Zudem ist ein Rad- und Gehweg vorgesehen.

Gegen den Entschluss gingen beim Verwaltungsgericht Beschwerden ein. Im Vordergrund stand die Beeinträchtigung des Wildtierkorridors durch die geplanten Stützmauern, heisst es im Urteil von Ende November 2022, das online aufgeschaltet ist.

Richter gaben den Beschwerdeführern Recht

Das Richtergremium hat den Beschwerdeführern Recht gegeben und den Entscheid der Regierung aufgehoben.

Was den Wildtierkorridor betrifft, führe das Projekt zu einer Verschlechterung der heutigen Situation, da die für Wildtiere unüberwindbaren Stützmauern einen Eingriff in ein geschütztes Biotop darstellten.

Das Vorhaben stehe damit im Widerspruch zum kantonalen Richtplan, der die Aufwertung der Korridore verlange.

Zum anderen rügt das Gericht, dass der Kanton keine Alternativen aufgezeigt habe. Das Projekt sei daher unvollständig.

Eine zweite Beschwerde hiess das ebenfalls Gericht gut

Auch eine zweite Beschwerde hiess das Gericht gut. Dabei ging es um das Behindertengleichstellungsgesetz.

Gerügt wurde die mit 16 Zentimeter zu geringe Höhe der Randsteine bei Bushaltestellen.

Der Kanton argumentierte, es handle sich um ein Bauprojekt, bei der Ausführungsplanung würden 22 Zentimeter hohe Randsteine geprüft und wenn möglich realisiert.

Widersprüche beim Projekt

Auch das sei unvollständig, urteilte das Gericht. Die aufgelegten Projektgesuchsunterlagen und der Projektbeschluss bezüglich der Frage der Höhe der Haltekanten seien offen oder gar widersprüchlich.

Es handle sich dabei aber um ein wesentliches für die Projektbewilligung erforderliches Element im Baugesuch.

Ursprünglich war geplant, 2024 mit den Bauarbeiten zu starten. Nach dem Urteil hat das Schwyzer Baudepartement die Überarbeitung des Projekts zum Schwerpunkt für das Jahr 2023 erklärt.

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