Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montag, 7. November 2022, der Motion «Mehr Transparenz aber mit Augenmass» mit 31 zu 24 Stimmen zugestimmt.
Das Kantonswappen der Stadt Schaffhausen.
Das Kantonswappen der Stadt Schaffhausen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Diese Zustimmung bedeutet eine Abschwächung der Transparenzinitiative der Juso, die die Stimmberechtigten im Februar 2020 klar angenommen hatten.

Nun werden sie erneut abstimmen müssen. Wie genau, war am Montag, 7. November 2022, umstritten.

Die ursprüngliche Transparenzinitiative verlangte, dass die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskämpfen offen gelegt wird und machte dazu sehr detaillierte Vorgaben.

Mit der Annahme durch die Stimmberechtigten ging aber das Ringen um die Umsetzung los.

Befürworter der Initiative lancierten eine «Umsetzungsinitiative»

Ein Gesetzesentwurf der Regierung stiess weder auf der linken noch auf der rechten Ratsseite auf Zustimmung.

Doch bevor die Regierung den Entwurf überarbeiten konnte, reichte Kantonsrat Christian Heydecker (FDP) eine Motion ein mit den Ziel, den fraglichen Verfassungsartikel im Gegensatz zur Initiative komplett offen zu formulieren.

Der Regierungsrat reagierte erfreut, die Befürworter der Initiative entsetzt. Sie lancierten daher eine «Umsetzungsinitiative».

Diese schränkt die ursprüngliche Transparenzinitiative etwas ein, so sind nun etwa kleine Gemeinden und kleine Abstimmungskämpfe ausgenommen.

Der Kantonsrat stimmte einer Vorlage der Regierung zu

Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats erklärte jedoch die Heydecker-Motion für erheblich.

Die Regierung erarbeitete eine Vorlage und dieser stimmte der Kantonsrat am Montag in zweiter Lesung ohne weitere Diskussion zu.

Weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt, untersteht diese dem obligatorischen Referendum.

Der Kantonsrat beschloss einen neuen Gegenvorschlag zu erarbeiten

Die Regierung hatte nun vorgeschlagen, dass die Stimmberechtigten in einer Variantenabstimmung gleichzeitig über die Umsetzung der Motion Heydecker und die Umsetzungsinitiative abstimmen sollten.

Dies befürworteten auch die Befürworter der Transparenzinitiative beziehungsweise der Umsetzungsinitiative.

Doch die vorberatende Kommission war anderer Meinung und die Mehrheit des Kantonsrats folgte der Kommission und beschloss, einen neuen Gegenvorschlag zur Umsetzungsinitiative zu erarbeiten.

Dies muss nun innerhalb von maximal 18 Monaten geschehen.

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