Die Gemeinde Alpnach muss erneut verschiedene Standorte innerhalb des Siedlungsgebietes prüfen und Alternativen einer Entsorgungsstelle in Erwägung ziehen.
Gemeindehaus Alpnach.
Gemeindehaus Alpnach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Nach Jahren der Standortevaluation und Planung der optimalen Anlagenkonzeption sah der Einwohnergemeinderat im Jahr 2020/2021 am Standort Chilcherli vor, neben der Grüngutsammelstelle und dem Forstwerkhof der Korporation ein Umzonungs verfahren durchzuführen und gleichzeitig dem Alpnacher Stimmvolk einen Kreditantrag für den neuen Entsorgungshof zur Abstimmung vorzulegen.

Basierend auf dem Raumplanungsgesetz des Bundes und dem seit Mitte 2020 rechtskräftigen Richtplan des Kantons, informierte nun das kantonale Amt für Raumentwicklung und Verkehr, dass an diesem Standort eine Einzonung im geplanten Umfang nicht (mehr) möglich ist.

Die neu auferlegten Restriktionen zwingen nun die Einwohnergemeinde, erneut verschiedene Standorte innerhalb des Siedlungsgebietes zu prüfen und auch alternative Konzepte einer Entsorgungsstelle in Erwägung zu ziehen. Der Gemeinderat wird anlässlich der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2022 weiter informieren.

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