Allmendpark Alpnach passt Pflegetaxe rückwirkend an
Wenn ein Alpnacher in eine Pflegeinstitution eintritt, fallen Aufenthalts- und Pflegekosten an.
Was unter diese beiden Kostenarten fällt, wird durch die Richtlinien von Curaviva (Heimverband) festgelegt.
Die sogenannte Pflegefinanzierung unterliegt gesetzlichen Bundesvorgaben. Der Pflegebedarf wird entsprechend der Einstufung von der Krankenkasse übernommen.
Restfinanzierer übernimmt Restkosten
Ein Teil der Pflegekosten, aktuell bis zu 23 Franken, ist der Selbstkostenanteil pro Bewohner und Tag.
Die verbleibenden Restkosten müssen vom Restfinanzierer übernommen werden. Im Fall von Obwalden liegt diese Aufgabe bei den Gemeinden.
Eine Einschränkung dieses Betrages durch die Restfinanzierer ist nicht erlaubt.
Im vergangenen Jahr wurde an der Pflegetaxe nichts geändert, mit dem Hinweis auf eine erneute Überprüfung der Taxe Mitte Jahr.
Mehrkosten für die Gemeinde
An einem Austausch informierte ein Ausschuss der Geschäftsleitung und des Stiftungsrates Allmendpark Alpnach den Gemeinderat über die Heimfinanzierung und begründete ihren aktuellen Antrag für eine rückwirkende Anpassung der Pflegetaxe von 1,25 auf 1,36 Franken pro Minute.
Von Januar 2022 bis Oktober 2022 ergeben sich daraus Mehrkosten für die Gemeinde von rund 150’000 Franken.
Gleichzeitig wurde der Zeitpunkt der Kommunikation einer Taxerhöhung diskutiert.
In den vergangenen Jahren wurden von den Institutionen jeweils im November Informationen an die Gemeinden abgegeben zu den Taxen im Folgejahr.
Leistungsvereinbarung wird ausgearbeitet
Taxanpassungen folgten daher zu spät für die Berücksichtigung im Gemeindebudget.
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf eine Vergütung der Unterdeckung der Pflegetaxen zu.
Gleichzeitig erfolgte der Auftrag an das Departement, mit dem Alterszentrum Allmendpark eine Leistungsvereinbarung auszuarbeiten und darin die Grundsätze über Information, Controlling und einen abgestimmten Zeitplan auf den Budgetprozess der Gemeinde festzulegen.