Wie die Gemeinde St. Stephan berichtet, gilt seit dem 13. September 2021 Maskenpflicht in Innenräumen.
Maskenpflicht
Ein Schild weist auf die Maskenpflicht hin. (Symbolbild) - Keystone
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Seit Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Da die Lage zum Coronavirus sich laufend ändern kann, wird empfohlen, sich regelmässig auf der Website des Kantons Bern zu informieren. Der Kanton aktualisiert die Informationen laufend.

Für Gruppen von maximal 30 Personen, die regelmässig zusammen trainieren oder proben können die Mehrzweckhalle Moos sowie die weiteren Räumlichkeiten unter Einhaltung der Vorgaben des BAG und des Kantons mit einem Schutzkonzept und der Bezeichnung einer verantwortlichen Person weiterhin benützt werden. 

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