Die Bevölkerung von Sempach wird gebeten, leer stehende Wohnungen bis Dienstag, 31. Mai 2022, an die Stadtverwaltung zu melden.
In der Altstadt der Gemeinde Sempach.
In der Altstadt der Gemeinde Sempach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinden haben aufgrund der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes jährlich per 1. Juni die leer stehenden Wohnungen in ihrem Gemeindegebiet zu erheben. Alle Wohnungseigentümer werden gebeten, Verwaltungen und Vermieter, leer stehende Wohnungen zu melden, damit diese statistisch erfasst werden können.

Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen und Einfamilienhäuser, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni 2022) unbesetzt aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Ferien- oder Zweitwohnungen beziehungsweise -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Die Bevölkerung wird gebeten, leer stehende Wohnungen bis Dienstag, 31. Mai 2022, an die Stadtverwaltung Sempach mittels Meldeformular auf der Website zu melden.

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