Wie die Gemeinde Gontenschwil berichtet, hat sowohl die Einwohnergemeinde als auch die Ortsbürgergemeinde die jeweiligen Protokolle und Voranschläge genehmigt.
Die Gemeindeverwaltung in Gontenschwil.
Die Gemeindeverwaltung in Gontenschwil. - Nau.ch
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Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die allesamt positiv gefassten Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2022 veröffentlicht.

Die Einwohnergemeinde hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. September 2022 sowie den Voranschlag 2023 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 112 Prozent genehmigt.

Die Ortsbürgergemeinde hat das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 genehmigt und dem Voranschlag 2023 der Ortsbürgergemeinde und des gemeinsamen Forstbetriebs der Gemeinden Gontenschwil, Leutwil und Zetzwil zugestimmt.

Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum

Dieses kann von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) beziehungsweise einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen geltend gemacht werden.

Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendum ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen.

Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei (§§ 62d und e Gesetz über die politischen Rechte).

Ablauf der Referendumsfrist ist der 3. Januar 2023.

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