In Nebikon gilt bis zum 31. Juli 2022 die Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.
Das Gemeindehaus Nebikon.
Das Gemeindehaus Nebikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Nebikon informiert, gilt wie in den früheren Jahren auch dieses Jahr laut § 27 der kantonalen Jagdverordnung zwischen 1. April und dem 31. Juli 2022 für Hunde im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Damit soll das Wild in der Hauptsetz- und Brutzeit besser geschützt werden. Der Gemeinderat dankt im Voraus für die Einhaltung der Verordnung.

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