Wie die Gemeinde Regensdorf schreibt, werden die Projekte «Aufstockung Einbaute Bürogebäude» sowie «Erstellung Sozialräume und Aufenthaltsraum» durchgeführt.
Das Einkaufszentrum im Furttal.
Das Einkaufszentrum im Furttal. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Projektpläne liegen 20 Tage ab Ausschreibungsdatum bei der Abteilung Bau und Werke der Gemeinde Regensdorf zur Einsicht auf.

Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen ab Ausschreibungsdatum bei der Baubehörde schriftlich zu stellen.

Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen an die Schriftlichkeit nicht.

Eine Pauschalgebühr von 50 Franken wird erhoben

Wer das Begehren nicht fristgerecht stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 bis 316 Personenbeförderungsgesetzes).

Für die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden wird eine Pauschalgebühr von 50 Franken erhoben.

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