Wie die Stadt Nidau mitteilt, ist die revidierte Ortsplanung für das Teilgebiet «weiteres Stadtgebiet» aufgrund einer Beschwerde blockiert.
Die Stadtverwaltung Nidau.
Die Stadtverwaltung Nidau. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Stadtrat von Nidau hat die baurechtliche Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» an seiner Sitzung vom 18. November 2021 zuhanden des Amtes für Gemeinden und Raumordnung AGR genehmigt.

Gegen die Genehmigungsverfügung des AGR vom 19. September 2022 wurde von privater Seite Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz DIJ eingereicht.

Diese Beschwerde richtet sich im Grundsatz gegen die Ortsplanungsrevision und verlangt die Sistierung und Aufhebung der Genehmigungsverfügung seitens des AGR.

Der Gemeinderat beantragt die Abweisung der Beschwerde

Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass über weite Strecken auf die Beschwerde aus formellen Gründen nicht einzutreten sei.

Im zulässigen Punkt beantragt er Abweisung der Beschwerde.

Eine entsprechende Beschwerdevernehmlassung wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 15. November 2022 zuhanden der DIJ verabschiedet.

Zudem wird die Direktion für Inneres und Justiz gebeten, rasch einen Entscheid zu fällen.

Baugesuche müssen bis zur Klärung der Rechtssituation geprüft werden

Nur so ist gewährleistet, dass die Stadt in absehbarer Zeit über eine zeitgemässe Bauordnung verfügt und Baugesuche sachgerecht bearbeitet werden können.

Dies sei auch im Interesse der bauwilligen Bürger, deren Baugesuche nach «neuem Recht» eingereicht worden sind.

Zurzeit und bis zur Klärung der Rechtssituation muss der Bereich Bau und Raumplanung Nidau die Baugesuche nach altem und neuem Recht prüfen.

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