Wie die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall mitteilt, können sich meldepflichtige Personen ab Mai 2022 auch im Kanton Schaffhausen via Internet an- oder ummelden.
Die Zentralstrasse in Neuhausen am Rheinfall.
Die Zentralstrasse in Neuhausen am Rheinfall. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Das Portal von «eUmzugCH» ermöglicht es einer meldepflichtigen Person mit Wohnsitz in der Schweiz, ihre Wegzugs-, Zuzugs- und Umzugsmeldung bei der Gemeinde via Internet in einem Schritt zu erledigen. Dieser elektronische Service ist eine Ergänzung zur persönlichen Meldung am Schalter der Einwohnerdienste. Er ist seit dem 7. Dezember 2021 zunächst in den Pilotgemeinden Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall sowie Stein am Rhein und anschliessend in weiteren Gemeinden des Kantons angeboten.

Bei einem Umzug ist jede Privatperson gemäss Gesetz verpflichtet, diesen innert 14 Tagen sowohl bei der Wegzugs- als auch bei der Zuzugsgemeinde zu melden. Mit «eUmzugCH» haben die Einwohner die Möglichkeit, diese Meldung zeitsparend und auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten online einzureichen.

Es wird ihnen damit eine einfache und digitale Meldung ermöglicht. Die Benutzung von «eUmzugCH» ist freiwillig und führt bei der meldepflichtigen Person zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Die meisten Kantone haben die elektronische Umzugsmeldemöglichkeit bereits eingeführt und nun soll diese Dienstleistung auch im Kanton Schaffhausen angeboten werden.

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