Die Gemeinde Löhningen muss bei Schutzzonen und Schutzobjekten von lokaler Bedeutung jeweils eine Fachstelle hinzuziehen.
Eine Denkmal-Plakette. Foto: Hendrik Schmidt
Eine Denkmal-Plakette. Foto: Hendrik Schmidt - dpa-infocom GmbH
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Wie die Gemeinde Löhningen berichtet, verlangen das ab 1. Januar 2019 in Kraft getretene Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) sowie die dazugehörige Vollziehungsverordnung (VVNHG), dass die Gemeinden bei Schutzzonen und Schutzobjekten von lokaler Bedeutung jeweils eine Fachstelle hinzuziehen müssen. Die Zusammenarbeit mit der Kant. Denkmalpflege gestaltete sich in den letzten Jahren gut und konstruktiv.

Aus diesem Grunde drängt sich eine Alternativlösung mit einer privaten Fachstelle nicht auf. Die Gemeinde Löhningen wird auch im kommenden Jahr für die notwendigen Fach-Stellungnahmen und die denkmalpflegerische Begleitung von Schutzobjekten auf der kommunalen Stufe die kant. Fachstelle beiziehen.

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