Wie die Gemeinde Münchenstein meldet, findet am Montag, dem 6. Februar 2023, eine Infoveranstaltung bezüglich der Quartierplanung Lehengasse West statt.
Münchenstein
Dorfeingang Münchenstein. Hauptstrasse mit Wappen (am rechten Strassenrand) und dem alten Gemeindehaus (links mit Glockentürmli). - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Dezember 2016 hat die Gemeinde Münchenstein das ehemalige Kindergartengebäude «Bündten» an der Lehengasse (Parzelle 904) an die Basler Wohngenossenschaft veräussert, verbunden mit der Auflage, einen Studienauftrag durchzuführen und anschliessend im Rahmen einer Quartierplanung zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Im Oktober 2021 hat der Gemeinderat die Freigabe für das Planungsverfahren erteilt. Das Siegerprojekt des Studienauftrags wurde in einen Quartierplanentwurf überführt.

Im November 2022 hat die Gemeinde den Vorprüfungsbericht der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft erhalten und Ergänzungen in der Planung vorgenommen.

Mit Beschluss vom 24. Januar 2023 hat der Gemeinderat die oben genannte Planung für die öffentliche Mitwirkung freigegeben.

Bevölkerung kann sich zum Projekt äussern

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung dazu ein, ihre Meinung zur Quartierplanung Lehengasse West abzugeben.

Die entsprechenden Unterlagen sind vom Montag, 6. Februar 2023, bis Freitag, 17. März 2023, während der Schalterstunden auf der Bauverwaltung öffentlich aufgelegt.

Aufgrund der Fasnachtsferien wird die üblicherweise einmonatige Mitwirkungsphase verlängert.

Am Montag, 6. Februar 2023, findet von 19 bis circa 20.30 Uhr im «Kuspo» an der Loogstrasse eine Informationsveranstaltung zur Quartierplanung Lehengasse West statt.

Schriftliche Äusserung während der Mitwirkungsfrist möglich

Alle Interessierten sind eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Innerhalb der Mitwirkungsfrist besteht die Möglichkeit, sich schriftlich zu äussern, wobei die schriftlichen Eingaben bis spätestens Freitag, 17. März 2023 (Poststempel – A), an den Gemeinderat Münchenstein zu richten sind .

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