Wie die Gemeinde Birsfelden informiert, enthalten die verschickten Stimmrechtsausweise für die Wahlen am 12. Februar 2023 eine falsche Abgabefrist.
Das neue Gemeindehaus an der Hauptstrasse in Birsfelden.
Das neue Gemeindehaus an der Hauptstrasse in Birsfelden. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Stimmrechtsausweise für die Wahlen vom 12. Februar 2023 enthalten bedauerlicherweise eine teilweise falsche Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe (Punkt sechs).

Seit dem 1. Januar 2023 ist die briefliche Stimmabgabe bis zur Öffnung des Wahllokals am Wahl-/Abstimmungssonntag möglich.

In Birsfelden also bis um 10.30 Uhr am Wahl-/Abstimmungssonntag. Auf den nun verschickten Stimmrechtsausweisen ist noch die alte Frist (Samstagabend 17 Uhr) erwähnt.

Frist für Abgabe

Die Gemeinde bittet um Entschuldigung für diesen Fehler.

Es ist zu beachten, dass die Stimmrechtskuverts am Sonntag, 12. Februar 2023, bis um 10.30 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Birsfelden eingeworfen werden können.

Stimmrechtskuverts, die nach 10.30 Uhr eingeworfen werden, sind ungültig.

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