Wie die Gemeinde Murten bekannt gibt, können sich Interessierte bis zum 21. Februar 2023 für die Pacht der Minigolfanlage bewerben.
Seepromenade am Murtensee in Murten.
Seepromenade am Murtensee in Murten. - keystone
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Der Gemeinderat schreibt die Pacht der Minigolfanlage für die Jahre 2023, 2024 und 2025 neu aus.

Die Anlage soll als Minigolfanlage mit Gastronomie (Buvette) weiterbetrieben werden. Ein kompletter Um- oder Neubau ist in dieser Zeit nicht vorgesehen.

Der Pachtbeginn ist am 15. März 2023 und Pachtende per 31. Dezember 2025 (mit Option um jährliche Verlängerung, wenn bis zum 30. Juni 2025 keine Kündigung erfolgt).

Jährlicher Pachtzins von 20'000 Franken

Der Pachtzins beträgt 20'000 Franken pro Jahr exklusive Nebenkosten (Es wird keine Billettsteuer erhoben).

Bedingungen ist, dass die Minigolfanlage ab der Saison 2023 weitergeführt wird.

Der Pächter kann kleinere Veränderungen auf eigene Rechnung selber vornehmen (vorbehalten bleibt das Baubewilligungsverfahren). Der Unterhalt geht zu Lasten des Pächters.

Pächter ist für die Betriebsbewilligung zuständig

Der Pächter ist für die Betriebsbewilligung (Patent H) selber verantwortlich und muss zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im Besitz einer entsprechenden Ausbildung (Wirtefachausbildung) sein.

Ein bestehender Mietvertrag für ein Materiallager an der Ryf kann eventuell von der vormaligen Betreiberin übernommen werden.

Die Anlage ist gereinigt und unterhalten zurückzugeben.

Besichtigungstermin im Februar 2023 möglich

Ein Besichtigungstermin ist auf Anfrage (per E-Mail an die Gemeindeverwaltung) zwischen dem 6. und 10. Februar 2023 möglich.

Die Bewerbungsfrist ist bis zum 21. Februar 2023, 16 Uhr. Das Dossier muss spätestens um 16 Uhr auf der Bauverwaltung sein (Es gilt nicht der Poststempel).

Die Eröffnung des Entscheids über den neuen Pächter erfolgt dann am 8. März 2023.

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