Wie die Gemeinde Waltenschwil mitteilt, muss die nach der Luftreinhalteverordnung vorgeschriebene Überprüfung der Ölfeuerungen für 2022 durchgeführt werden.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
Ad

Die gemäss Luftreinhalteverordnung vorgeschriebene messtechnische Überprüfung der Ölfeuerungen wird in diesem Jahr wieder fällig.

Diese Kontrollen können entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durch eine Servicefirma (im Rahmen des Serviceabonnementes oder als Einzelauftrag) oder durch eine andere berechtigte Person ausgeführt werden.

Anlagenbetreiber, welche die Kontrolle durch das Servicegewerbe oder eine andere berechtigte Person ausführen lassen, müssen den mit der Kontrollvignette versehenen Feuerungsrapport bis spätestens 31. Dezember 2022 dem amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Ewald Trottmann, Diplom-Kaminfegermeister zustellen. Die Kontaktdaten sind auf der Gemeindewebseite veröffentlicht.

Automatisch Kontrolle bei Nichtbeachtung

Ölfeuerungen, welche nicht durch private Servicefirmen kontrolliert wurden, werden automatisch durch den amtlichen Feuerungskontrolleur geprüft.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Waltenschwil