Leer stehende, nicht vermietete Wohnungen sollten bis zum 31. Mai 2022 den Einwohnerdienst Meisterschwanden gemeldet werden.
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Eine Fassade eines Wohnblocks. (Symbolbild) - keystone
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Gestützt auf das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 beziehungsweise Änderungen vom 1. August 1994 haben alle Gemeinden der Schweiz jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden, leer stehenden Wohnungen zu erheben. Gemäss der erwähnten Verordnung ist die Mitarbeit für die Eigentümer und Liegenschaftsverwalter obligatorisch.

Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.

Sämtliche Grundeigentümer werden gebeten, allfällige per 1. Juni 2022 leer stehende nicht vermietete Wohnungen bis zum 31. Mai 2022 den Einwohnerdiensten Meisterschwanden zu melden.

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