Die Gemeinde Zeiningen bittet um ordnungsgemässen Rückschnitt strassennaher Bäume und Sträucher. Brütende Vögel sind bei Schnitt und Rodung zu berücksichtigen.
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern. - Gemeinde Mandach
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Gemäss § 109 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) sind Liegenschaftsbesitzer dafür verantwortlich, dass die sich auf ihrem Grundstück befindenden Einfriedigungen, Bäume und Sträucher die öffentliche Strasse, den Verkehr und Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Die Bäume und Sträucher müssen deshalb bis auf die Parzellengrenze zur Strasse (Fahrbahnrand) und auf ein Lichtraumprofil von mindestens 4,50 Meter über der Fahrbahn beziehungsweise 2,50 Meter über dem Trottoir zurückgeschnitten werden. Insbesondere im Bereich der öffentlichen Beleuchtung und bei Strassensignalen ist auf eine ausreichende Freistellung zu achten.

Da noch einige Vögel brüten, bittet die Gemeinde alle Grundstücksbesitzer, beim Rückschnitt darauf zu achten, dass Rückschnitte nur dort wo nötig (wie vorstehend erwähnt) und Rodungen nur ausserhalb der Brutzeit zwischen September und März vorgenommen werden.

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