Die Gemeinde Schupfart beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Quittungen können bis 31. August 2021 eingereicht werden.
Schupfart
Schupfart. - Gemeinde Schupfart
Ad

Die Gemeinde Schupfart informiert zur Transportkostenrückerstattung für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jeweils nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2021 bis Juli 2022). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell 530 Franken).

Für den Schulbesuch der Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie Bezirksschule Rheinfelden) werden 80 Prozent vergütet. Für den Schulbesuch der Primarstufe in Obermumpf (aktuell erste und zweite Klasse) sowie in Mumpf (fünfte und sechste Klasse) werden 100 Prozent durch die Gemeinde zurückerstattet.

Die entsprechenden Original-Quittungen sind bis 31. August 2022 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ObermumpfMumpfSchupfart