Luzerner Regierung soll sich mit Stellvertretern für Krisen wappnen
Der Luzerner Regierungsrat soll in Krisen Stellvertretungen für Führungs- und Verantwortungspersonen sicherstellen und dafür das nötige Geld bereithalten.

Dies ist eine der Empfehlungen, die die Staatspolitische Kommission (SPK) nach der Corona-Pandemie ausspricht.
Die Kantonsratskommission hat den Rechenschaftsbericht des Regierungsrats zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie behandelt und nahm diesen einstimmig zustimmend zur Kenntnis, wie die SPK am Freitag, 10. März 2023, mitteilte.
Sie sehe aber zusätzlichen Handlungsbedarf.
Contact Tracing mithilfe der Digitalisierung verbessern
So könne etwa nur mit den nötigen Stellvertretungen die Durchhaltefähigkeit der Organisation auch dann gewährleistet werden, wenn Personal ausfalle.
Verbessert werden müsse auch das Contact Tracing mithilfe der Digitalisierung.
Zudem beauftragt die Kommission den Regierungsrat, jährlich über die Umsetzung der Handlungsfelder des Rechenschaftsberichts zu informieren.
«Krisenrecht ist Exekutivrecht»
Unzureichend sei der Bericht im Bereich der politischen Prozesse, hält die SPK fest.
Sie fordert deshalb mithilfe eines Kommissionspostulats von der Regierung, Massnahmen zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Kantonsrats in Krisenzeiten zu prüfen.
Der Regierungsrat hatte im Bericht keinen Handlungsbedarf beim politischen Prozess geortet. «Krisenrecht ist Exekutivrecht», hielt er fest.
Das Parlament sei jederzeit beschlussfähig gewesen. Der Kantonsrat behandelt den Bericht voraussichtlich in der März-Session.