Das Luzerner Kantonsgericht hat die Strafe für den Mann, der 2018 gegen das Einkaufszentrum Mall of Switzerland eine Bombendrohung ausgesprochen hat, leicht verschärft. Länger ins Gefängnis muss der Beschuldigte aber nicht.
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Das Luzerner Kantonsgericht. - Keystone

Das Kriminalgericht hatte 2021 den heute 41-jährigen Schweizer zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Kantonsgericht erhöhte die teilbedingte Strafe um drei Monate auf drei Jahre, wie es am Freitag mitteilte.

Wie die erste Instanz, so sprach auch die zweite 12 Monate der Freiheitsstrafe unbedingt aus. Länger ins Gefängnis muss der geständige Beschuldigte damit trotz der Strafverschärfung nicht. Für den Rest der Strafe wird der bedingte Vollzug gewährt.

Schuldig gemacht hat sich der Bombendroher in der Einschätzung des Kantonsgerichts der mehrfachen versuchten Erpressung mit Bedrohung vieler Menschen, der Schreckung der Bevölkerung und der mehrfachen arglistigen Vermögensschädigung. Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, es liegt auch erst im Dispositiv und damit ohne Begründung vor.

In Berufung gegangen war die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert hatte. Weil sie unterlag, muss der Beschuldigte nur die Hälfte der Kosten des Berufungsverfahrens übernehmen.

Der Beschuldigte hatte am Mittag des 14. März 2018 telefonisch mit künstlich verzerrte Stimme angekündigt, dass eine Bombe in der Mall of Switzerland in Ebikon explodieren werde. Das Einkaufszentrum wurde darauf evakuiert.

Zwei Tage später ging beim Polizeiposten Malters LU ein Schreiben ein, in dem die Bombendrohung im Einkaufszentrum als Probelauf bezeichnet wurde. Der unbekannte Absender forderte 150'000 Franken, andernfalls explodiere in einem Spital eine Bombe. Eine erste Lösegeldübergabe in einem Zug scheiterte, Minuten nach einem zweiten Versuch wurde der Erpresser in Sempach LU festgenommen.

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