Wie die Gemeinde Breitenbach mitteilt, müssen Hecken, Sträuchern und Bäumen zurückgeschnitten werden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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In den Strassen- und Trottoirbereich ragende Hecken, Sträucher und Bäume können die Sicherheit der Fussgänger und der anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Um diese gewährleisten zu können, müssen Äste und Pflanzen den Fahrbahnbereich um mindestens 4.50 Meter und den Trottoirbereich um mindestens 2.50 Meter überragen.

Bei Nichtbeachtung der Vorschriften haftet der Grundeigentümer im Falle eines Unfalls mit. Die Gemeinde kann den Rückschnitt der Pflanzen auf Kosten des Grundeigentümers vornehmen lassen.

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